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Ihr Reiseschutz

Die TripUp GmbH bietet all ihren Gästen einen Ausflugs-Verspätungsschutz sowie eine Reiseunfall-Versicherung. Diese Leistungen sind in den angegebenen Preisen bereits enthalten. Die Versicherungen gelten nicht für Ausflüge der Kategorie „Auf eigene Faust“.

„Pünktlich-zurück-zum-Schiff“-Garantie / Ausflugs-Verspätungsschutz

Der Ausflugs-Verspätungsschutz greift, wenn Sie durch eine unverschuldete verspätete Rückkehr von mindestens 45 Minuten Ihr Schiff verpassen, beispielsweise wegen Verkehrsstau oder einer Verspätung eines innerhalb des Ausflugs benutzten öffentlichen Verkehrsmittels.

Erstattet werden die Mehrkosten der Nachreise bis zu EUR 1.000 je Person, sowie zusätzliche Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zu EUR 100 je Person. Ist ein Zustieg zum Schiff erst am übernächsten Tag möglich, erhöhen sich diese Sätze auf EUR 1.500 bzw. EUR 200.

Ansprüche aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz richten Sie bitte direkt an:

  • TripUp GmbH
  • Mönckebergstr. 13, 20095 Hamburg
  • kontakt@meine-landausfluege.de

Wenn Sie Leistungen aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz genießen möchten, ist die Einhaltung der beschriebenen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen erforderlich.

Reiseunfall-Versicherung

Wir, die TripUp GmbH, haben für alle Teilnehmer im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine

Reiseunfall-Versicherung mit

  • Versicherungssummen: EUR 25.000 Tod / EUR 50.000 Invalidität
  • Kumullimit: insgesamt EUR 5 Mio.

inkl. folgender Erweiterungen bei Eintritt eines Unfalls während des versicherten Landausflugs abgeschlossen:

  • Erstattung von Such-/Rettungs-/Bergungskosten bis EUR 10.000
  • Tagegeld bei unfallbedingtem nachfolgenden Aufenthalt auf der Kabine oder auf der Krankenstation: EUR 50 pro 24 Stunden, max. EUR 250 je Person und Reise

Diesem Gruppenversicherungsvertrag treten Sie als Ausflugsteilnehmer durch Ihre Buchung bei meine-landausfluege.de automatisch als versicherte Person bei, sofern Sie nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich erklären, diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Versicherungsausweis (Versicherungsschein), woraus Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können.

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden der umgehend der TripUp GmbH zu melden.

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Meine Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Die Datenschutzerklärung von "Meine Landausflüge" finden Sie hier.